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Sprachreisen steuerlich absetzen
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Steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreisen
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Generell können Sprachkurse im Ausland als Fortbildungskosten und somit als Aufwendung zur Weiterbildung im ausgeübten Beruf abgesetzt werden. Darunter fallen sowohl die Unterkunfts- und Reisekosten, welche neben den Kurskosten im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können.
Sie müssen dem Finanzamt dazu darlegen, dass der Auslandsaufenthalt primär dem Erwerb beziehungsweise der Vertiefung Ihrer Sprachkenntnisse gedient hat. Der Kurs muss somit im Sinne der beruflichen Fortbildung nach § 9 ESTG (Werbungskosten) oder § 10 ESTG (Sonderausgaben) anwendbar sein.
Generell sind die Aufwendungen zur Weiterbildung im ausgeübten Beruf in unbeschränkter Höhe absetzbar. Dazu muss allerdings sichergestellt sein, dass die Aufwendung durch Ihren Beruf veranlasst wurde. Um die Kosten voll zu veranlagen, dürfen keine privaten Interessen verfolgt werden. Dies trifft für gewöhnlich zu, wenn der Unterricht pro Woche mindestens 30 Lektionen à 45 Minuten beträgt.
Es ist nachzuweisen, dass die Fremdsprache bei der täglichen Arbeit benötigt wird oder innerbetriebliche Aufgaben das Erlernen notwendig machen oder Sie beabsichtigen, einen neuen Beruf oder eine neue Position zu ergreifen, für welche die Fremdsprachenfähigkeit unbedingt vorausgesetzt wird.
Ausbildungskosten entstehen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung/Erststudium. Hierzu gehören z.B. Aufwendungen zum Erlangen des Schulabschlusses. Seit 2004 gehören Aufwendungen für ein erstmaliges Studium, das nicht einem Dienstverhältnis unterliegt, grundsätzlich zu den privaten Lebenshaltungskosten, allerdings sind sie sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ESTG bis zu einer Höhe von Euro 4000 absetzbar. ACHTUNG! StudyGlobal hat keinerlei beratende Befugnisse im steuerlichen Bereich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater, in wie fern Ihre Sprachreise steuerlich absetzbar ist. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt StudyGlobal keine Gewähr. |