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Bildungsurlaub mit StudyGlobal Sprachreisen
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Alles Infos zur Buchung einer Sprachreise als Bildungsurlaub
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| Erläuterungen | Buchungsablauf | Länderregelungen | Weiterführende Informationen |
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Erläuterungen
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| Kurzinfo | Bildungsurlaub ist für Angestellte vorgesehen, um sich an 5 Arbeitstagen pro Jahr unabhängig vom regulären Urlaub gegen Lohnfortzahlung freistellen zu lassen und firmenunabhängig fortzubilden. Bildungsurlaub aus 2 Jahren kann zu 10 Arbeitstagen zusammengefasst werden. Viele unserer Intensiv- oder Superintensivkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt oder zulassungsfähig und können als 1 oder 2 Wochenkurse gebucht werden. Bildungsurlaub muss normalerweise mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Da Bildungsurlaub dem Recht der Bundesländer unterliegt, gibt es länderspezifisch unterschiedliche Regelungen. Einen genaueren Überblick bietetn die folgenden Textabschnitte. | | | Die unten dargestellten Fragen können auch hier auch als PDF Dokument runtergeladen werden. |
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Was ist Bildungsurlaub? (Hier klicken)
| Unter Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung) versteht man die bezahlte Freistellung eines Arbeitnehmers, um sich weiterzubilden, ohne dass diese Freistellung vom regulären Urlaub abgezogen wird. Der Bildungsurlaub beinhaltet jedoch nicht die Kosten für die Weiterbildung selbst. |
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Welchen Zweck verfolgt Bildungsurlaub? (hier klicken)
| Bildungsurlaub ist dazu gedacht, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich politisch und beruflich weiterzubilden, unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. In Zeiten der Globalisierung und einer sich immer schneller verändernden Gesellschaft sind besonders erweiterte Sprachkenntnisse von Vorteil, um sich besser am Arbeitsmarkt und auch im eigenen Unternehmen zu positionieren. |
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Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? (hier klicken)
Grundsätzlich sind alle Angestellten, die seit mindestens 6 Monate (teilweise 12 Monate) im Unternehmen vollzeitbeschäftigt sind und in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein arbeiten, dazu berechtigt, Bildungsurlaub zu nehmen. Ein entsprechender Kurs muss im Bundesland des Arbeitgebers behördlich als Bildungsurlaub anerkannt sein. In einigen Bundesländern besteht ein Rechtsanspruch erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 5 bzw. 10 Beschäftigten.
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Kann ich Bildungsurlaub beantragen, wenn ich nicht aus einem der oben genannten Bundeländer komme? (hier klicken)
Das Bremer Bildungsgesetz erkennt nur nicht-kommerzielle Anbieter von Fortbildungen an. Arbeitnehmer aus NRW können einen Bildungscheck beantragen, dieser ist allerdings nicht für Sprachaufenthalte im Ausland gültig. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben kein Bildungsurlaubsgesetz. Angestellte aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern können sich aber bei der „Aktion Bildungsinformation e. V.“ bzw. bei der „Bildungs- und Weiterbildungsberatung der Münchner Volkshochschule“ auf mögliche Förderungsmöglichkeiten hin beraten lassen. (Adressen finden Sie am Ende des Dokuments). |
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Welchen Umfang hat Bildungsurlaub?
| Personen, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub (abweichende Regelung im Saarland von 3 Tagen plus 2 Tagen eigenem Urlaubsanteil). Für gewöhnlich kann der Anspruch von zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu 10 Arbeitstagen Bildungsurlaub zusammengefasst werden. Die Übertragung ins nächste Jahr sollte dem Arbeitgeber am besten bis zum 31.12. des Anspruchsjahrs schriftlich mitgeteilt werden. |
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Kann ich auch einen Kurs belegen, der länger als mein Anspruch auf Bildungsurlaub ist? (hier klicken)
| Es ist ohne weiteres möglich einen Sprachkurs mit privatem Urlaubsanspruch und Bildungsurlaub zu kombinieren. Die Mindestdauer für einen Sprachkurs liegt in der Regel bei 1-2 Wochen. Eine längere Zeit des Sprachkurses wird sich immer positiv auf Ihre sprachlichen Fähigkeiten auswirken. Eine Kombination beider Urlaubsformen ist nahtlos möglich, sofern der Arbeitgeber sowohl Bildungsurlaub als auch privaten Urlaub genehmigt. |
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Kann mein Arbeitgeber die Teilnahme an Bildungsurlaub ablehnen? (hier klicken)
Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur dann abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die z.B. unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, der Antragstellung entgegen stehen. Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauf folgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen (Abweichungen hierzu in einigen Bundesländern möglich). |
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Welche Kurse sind als Bildungsurlaub anerkannt? (hier klicken)
In den meisten teilnehmenden Bundesländern kann für Kurse, die mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche mit mind. 50 Minuten pro Unterrichtseinheit beinhalten (bei StudyGlobal meist als ‚Superintensivkurs‘ betitelt), Bildungsurlaub beantragt werden. Allerdings sind damit nicht automatisch alle unsere Kurse, die diese Voraussetzungen erfüllen, schon als Bildungsurlaub zugelassen. Die Bedingungen zwischen den Bundesländern weichen teilweise erheblich voneinander ab. In der nachstehenden Auflistung geben wir Ihnen eine Übersicht darüber, welche unserer Partnerschule bereits welche Kurse in den entsprechenden Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt bekommen haben.
Wenn Sie ein Kurs interessiert, der im Bundesland Ihrer Arbeitsstelle nicht aufgeführt ist, dieser aber die Bedingungen Ihres Bundeslandes erfüllt (Bedingungen der einzelnen Bundesländer siehe unten), können wir gerne bei unserer Partnerschule nachfragen, ob sie bereit ist, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Stelle abzugeben bzw. uns mit der Durchführung zu bevollmächtigen. Bitte bedenken Sie, dass die Antragstellung auf Zulassung für gewöhnlich ca. 3 Monate vor Kursbeginn abgegeben werden muss. Erst nach einem positiven Bescheid über die Zulassung des gewünschten Kurses als Bildungsurlaub können Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Eine Antragstellung ist immer mit wesentlichem Aufwand und teilweise weiteren Kosten für den Antragsteller (Partnerschule) verbunden. Es liegt daher nicht im Ermessen von StudyGlobal einer Antragstellung zu entsprechen. |
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Kann ich meinen Bildungsurlaub steuerlich absetzen? (hier klicken)
| In den letzten Jahren hat der Bundesfinanzhof die Absetzung von Kosten eines Fremdsprachenkurses als Werbungskosten für den Arbeitnehmer erleichtert. Dabei ist es wichtig, dass der Sprachkurs ausschließlich beruflich oder betrieblich bedingt war (Schreiben des Arbeitgebers). |
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Buchungsablauf
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| Wie beantrage ich Bildungsurlaub? | Der nachfolgend beschriebene Ablauf trifft auf 80% der Buchungen zu. Sonderfälle sind in den jeweiligen Länderbeschreibungen dargestellt. 1. Suchen Sie sich einen Kurs Ihrer Wahl aus und klären Sie mit uns im Detail, ob und unter welchen Bedingungen dieser für Ihr Bundesland als Bildungsurlaub zugelassen ist bzw. welche sonstigen Möglichkeiten bestehen. Diese Bedingungen gehen teilwesise über die unten beschriebenen Definitionen der Länder hinaus. Neuanträge für die Anerkennung eines Kurse müssen in der Regel mind. 3 Monate vor Abreisetermin gestellt werden.
2. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über Abgabefristen für einen Bildungsurlaubsantrag. Der Bildungsurlaub muss normalerweise mindestens 6 Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Klären Sie zusammen mit dem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt für einen Bildungsurlaub, so vermeiden Sie, dass die Freistellung wegen Engpässen abgelehnt / aufgeschoben wird.
3. Kursbuchung bei StudyGlobal. Geben Sie bei Ihrer Buchung bei StudyGlobal im Kommentarfeld des Buchungsformulares an, dass der von Ihnen gebuchte Kurs als Bildungsurlaub stattfinden soll.
WICHTIGER HINWEIS! Bitte lassen Sie sich vor Buchung die Anerkennungsfähigkeit des entsprechenden Kurses als Bildungsurlaub von uns bestätigen, sollte die Teilnahme Ihrer Sprachreise hiervon abhängig sein.
4. Nach der erfolgreichen Buchung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung und Pro-forma-Rechnung auf die Sie eine Anzahlung leisten müssen.
5. Nach Eingang Ihrer Anzahlung senden wir Ihnen ein Anmeldebescheinigung und ein Anerkennungsschreiben des entsprechenden Kurses als Bildungsurlaub zu. Nun stellen Sie den Antrag auf Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber. Dem Antrag müssen Sie die Anmeldebescheinigung und den Nachweis über die Anerkennung beifügen. Der Antrag ist meist ein formloses Schreiben. In einigen Bundesländern ist allerdings ein Standardformular durch die Behörden vorgegegeben. Das Antragsformular bekommen Sie entsprechend beim zuständigen Amt (weitere Informationen siehe unten in den Länderbeschreibungen).
6. Nach Beendigung Ihres Sprachkurses bekommen Sie eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme, Kursinhalte und das erreichte Sprachniveau zur Vorlage beim Arbeitgeber. |
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Länderregelungen
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| Wie ist der Bildungsurlaub in den jeweiligen Bundesländern geregelt und welche Destinationen der StudyGlobal Partner sind dort anerkannt? | Die im Folgenden aufgelisteten Kurse können sich auf Gruppen- oder Einzelunterricht und auf verschiedene Kursniveaus beziehen. Auf Grund dieser Detailtiefe und der zeitlich begrenzten Zulassung der Kurse, geben wir an dieser Stelle keine detailierte Auflistung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns unter der von Deutschland aus kostenlosen Rufnummer 0800 999 22 02 oder per Email an info@studyglobal.de |
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Berlin (Hier klicken)
„Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs so frühzeitig wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer die Anmeldung zur Bildungs-Veranstaltung, deren Anerkennung durch die zuständige Senatsverwaltung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen.“
Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-arbeit/bildungsurlaub/brosch_bildungsurlaub.pdf StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
Derzeit können wir Berliner Arbeitnehmern in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - Argentinien: Buenos Aires
- Chile: Santiago
- England: Portsmouth
- Irland: Cork
- Malta: Sliema
- Mexiko: Cuernavaca
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Barcelona, Vejer/Cadiz
- Südafrika: Kapstadt
- Neuseeland: Wellington
- USA: Boston
In Berlin sind alle Kurse mit 30 Lektionen pro Woche anerkennungsfähig. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Berlin hier runterladen (PDF) |
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Brandenburg (Hier klicken)
„Die Freistellung ist gegenüber dem Arbeitgeber stets schriftlich zu beantragen. Dies muss so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung geschehen. Die Wahrung dieser Frist ist notwendig, um Betriebsabläufe auch bei Abwesenheit des Beschäftigten sicherzustellen. Der Arbeitgeber ist über die Veranstaltung, Zeit sowie Dauer und die behördliche Anerkennung zu informieren. Diese Informationen muss der Veranstalter dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen. Ein Formblatt hilft, diesen notwendigen Weg einzuhalten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss der Veranstaltung nachzuweisen.“ Quelle: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/1227/bildungsfreistellung2005.pdf
StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
Derzeit können wir Brandenburger Arbeitnehmern in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - England: Portsmouth
- Irland: Cork
- Malta: Sliema
- Mexiko: Cuernavaca
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Barcelona, Vejer/Cadiz
- Südafrika: Kapstadt
In Brandenburg sind alle Kurse mit 30 Lektionen pro Woche anerkennungsfähig.
Sonderfall Berlin / Brandenburg: Übertragbarkeit von Berliner Anerkennungen in Brandenburg „Veranstaltungen, die aufgrund des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG) vom 24. Oktober 1990 anerkannt sind, gelten in der Regel auch im Land Brandenburg als anerkannt.“ Quelle: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/1227/bildungsfreistellung2005.pdf Informationspaket zum Bildungsurlaub in Brandenburg hier runterladen (PDF) |
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Hamburg (Hier Klicken)
Originaltext der Hamburger Seite für Bildungsurlaub: „So buchen Sie Ihren Bildungsurlaub
1. Die in Hamburg anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen finden Sie in dieser Datenbank [http://www.bildungsurlaub.kursportal.info:8080/buhh/prepareKurssuche.do]….
2. Suchen Sie sich die von Ihnen gewünschte Veranstaltung aus.
3. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Unternehmen - planen Sie Angebote möglichst zu Zeiten, in denen keine Arbeitsengpässe auftreten.
4. Melden Sie sich direkt beim Veranstalter für das Seminar an. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz benötigen.
5. Vom Veranstalter erhalten Sie die vorgeschriebene Anmeldebestätigung, die Sie dann zusammen mit Ihrer Mitteilung über den Bildungsurlaub so früh wie möglich, in der Regel mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
6. Über die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie vom Veranstalter eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber - wenn er es wünscht - vorlegen.“
Quelle: http://bildungsurlaub.kursportal.info/glossar.php?id=850
Zu Punkt 1: StudyGlobal selbst taucht in dieser Datenbank nicht als Veranstallter auf. Dort sind lediglich unsere Partnerschulen vertreten. Die Datenbank selbst erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
Derzeit können wir Arbeitnehmern aus Hamburg in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - Australien: Sydney
- Ecuador: Cuenca
- England: Portsmouth
- Irland: Cork, Dublin
- Malta: Sliema
- Mexico: Cuernavaca
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Almuñécar, Madrid
- Südafrika: Kapstadt
- USA: Miami, New York, San Diego
In Hamburg sind alle Kurse mit 30 Lektionen pro Woche anerkennungsfähig. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Hamburg hier runterladen (PDF) |
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Hessen (hier klicken)
"Nachdem Beschäftigte sich eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung ausgesucht haben, sollte die Freistellung dafür so frühzeitig wie möglich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich beantragt werden. Berufsschulpflichtige sollten gleichzeitig anhand der Anmeldebestätigung auch die Leitung der Berufsschule über Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung unterrichten. Dem Bildungsurlaubsantrag beim Arbeitgeber sind beizufügen: • die Anmeldebestätigung, • der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub (zu empfehlen ist eine Kopie des Anerkennungsbescheides des Hessischen Sozialministeriums oder bei einer Anerkennung durch ein anderes Bundesland – eine Kopie dieses Anerkennungsbescheides) sowie • das Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.“ Quelle: http://www.bildungsurlaub.hessen.de/Informationen_zum_Hessischen_Bildungsurlaubsgesetz.pdf
StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
Sonderfall Hessen: Übertragbarkeit von Anerkennungen anderer Bundesländer in Hessen
„Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz enthält eine Ausnahmeregelung, nach der von hessischen Beschäftigten auch Veranstaltungen besucht werden können, die nach den Freistellungsgesetzen anderer Bundesländer anerkannt sind (vgl. § 10 Abs. 4 HBUG). Eine Anerkennung des Veranstalters als Träger in Hessen ist in diesen Fällen ausnahmsweise entbehrlich; eine Anerkennung der Veranstaltung durch die hessische Anerkennungsbehörde entfällt ebenfalls. Dem Arbeitgeber ist in diesem Fall die Anerkennungsbescheinigung des anderen Bundeslandes vorzulegen.“ Quelle: http://www.bildungsurlaub.hessen.de/Informationen_zum_Hessischen_Bildungsurlaubsgesetz.pdf Auf Grund der oben genannten Sonderregelung hat keiner unserer Partner eine direkte Zulassung in Hessen beantragt. Wir möchten Sie daher bitten, sich zur Kursübersicht an den anderen Bundesländern zu orientieren. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Hessen hier runterladen (PDF) |
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Mecklenburg-Vorpommern (Hier klicken)
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern unterstütz Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitgeber finanziell bei Anträgen auf Bildungsurlaub. Aus diesem Grund ist eine „Erstattungsvoranfrage“ notwendig. Bei der Erstattungsvoranfrage wird darüber entschieden ob das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Lohnkosten während Ihrer Bildungsfreistellung übernimmt. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag zur „Erstattungsvoranfrage“ fristgerecht spätestens 8 Wochen vor Reisantritt vom Arbeitnehmer beim Amt eingegangen sein muss. Wichtig: Es gibt für den Antrag auf „Erstattungsvoranfrage“ keinen Ermessenspielraum auf Amtsseite. Der Antrag sollte daher rechtzeitig versendet werden. Dies betrifft vorerst nur den Antrag und keine weiteren Dokumente (siehe unten), die nachgereicht werden können.
Im optimalen Fall sollten sich ein Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern daher bereits 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns anmelden. Anschließend bekommen Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Diese Buchungsbestätigung und einen „Nachweis über die Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes zuzüglich der Arbeitgeberanteile für die letzten 3 Monate vor Antragstellung“ reichen Sie mit dem Formular ‚Erstattungsvoranfrage‘ (Formular siehe Link unten) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ein. Wenn Sie alle Unterlagen zeitgemäß eingereicht haben, sollten Sie spätestens 7 Wochen vor der geplanten Abreise einen positiven oder negativen Bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales über Ihren Antrag bekommen. Nach einem positiven Bescheid wenden Sie sich dann mindestens 6 Wochen vor Abreise schriftlich an Ihren Arbeitgeber, um den Bildungsurlaub geltend zu machen. Spätestens eine Woche nach Ende des Bildungsurlaubes müssen Sie dann eine Teilnahmebestätigung an Ihren Arbeitgeber aushändigen, der sich nun wiederrum an das Landesamt für Gesundheit und Soziales wendet, um die Lohnkosten einzufordern.
Während in den meisten genannten Bundesländern, die einmal ausgestellte Anerkennung für einen Kurs für zwei Jahre gültig ist, gestattet Mecklenburg-Vorpommern lediglich ein Jahr zur Wiederholung der Kurse. Daher kann es sein, dass unten aufgeführte Kurse erst wieder beantragt werden müssen. Ein Neuantrag muss 3 Monate vor Abreise vom Veranstalter gestellt werden.
Derzeit können wir Arbeitnehmern in Mecklenburg-Vorpommern in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - England: Portsmouth
- Irland: Cork
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Barcelona, Vejer/Cadiz
- Südafrika: Kapstadt
In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Kurse mit 30 Lektionen (à 45 Min.) pro Woche anerkennungsfähig. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern hier runterladen (PDF) |
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Niedersachsen (Hier klicken)
Die Beantragung und Voraussetzung von Bildungsurlaub in Niedersachsen unterscheidet sich in einigen Punkten von den Regelungen der übrigen Bundesländer.
Das Land Niedersachsen verlangt 40 Lektionen Unterricht à min. 45 Minuten pro Woche für einen Bildungsurlaub, wobei Eigenstudien und Hausaufgaben angerechnet werden können. Zulassungen können selbst beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt:
„Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer müssen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Termin des Bildungsurlaubs so früh wie möglich, in der Regel mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitteilen (§ 8 Abs. 1). Die vom Veranstalter ausgestellte Anmeldebestätigung ist beizufügen (…) Nach Beendigung der Bildungsveranstaltung muss der Veranstalter der freigestellten Arbeitnehmerin oder dem freigestellten Arbeitnehmer eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Arbeitgeberin oder bei dem Arbeitgeber ausstellen (§ 8 Abs. 6). Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Lohnfortzahlung. Grundsätzlich stellt der Veranstalter die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen bei der Verwaltungsstelle (…)
Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, Bildungsveranstaltungen für sich selbst anerkennen zu lassen, wenn • die Veranstaltung außerhalb Niedersachsens stattfindet, • der Träger dieser Veranstaltung seinen Sitz außerhalb Niedersachsens hat und die Anerkennung dieser Veranstaltung nicht selbst beantragt hat Die Anträge von Einzelpersonen sollen spätestens zwei Monate vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei der Verwaltungsstelle eingegangen sein. (…) Bildungsurlaub bis zu vier Wochen! Mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers können nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaubsansprüche der vorangegangenen zwei bzw. drei Kalenderjahre mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres gemeinsam zu einem inhaltlich zusammenhängenden drei bzw. vierwöchigen Bildungsurlaub zusammengefasst werden (§ 2 Abs. 6 Satz 2). Damit Bildungsurlaubsansprüche nicht verfallen, sollte die erforderliche Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers bei dreiwöchigen Bildungsveranstaltungen spätestens im Jahr vor der geplanten Inanspruchnahme, bei vierwöchigen Bildungsveranstaltungen spätestens zwei Jahre vor der geplanten Inanspruchnahme eingeholt werden.“ Quelle: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C151389_L20.pdf
Unter den oben genannten Bedingungen (40 Lektionen à min. 45 Minuten Unterricht pro Woche inkl. Hausaufgaben und Eigenstudien), kann der Antrag auf Bildungsurlaub vom Teilnehmer direkt bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Hierfür fordern Sie bitte das „Formular E“ an bzw. laden es sich von der Internetseite (Details unten).
Derzeit sind bereits in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anerkannt worden (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - England: Portsmouth
- Irland: Cork
- Malta: Sliema
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Barcelona, Vejer/Cadiz
- Südafrika: Kapstadt
Informationspaket zum Bildungsurlaub in Niedersachen hier runterladen (PDF) |
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Rheinland-Pfalz (Hier klicken)
„Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine insgesamt mindestens zweijährige Beschäftigung,… Für Beschäftigte bei Arbeitgebern mit nicht mehr als fünf Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch, Bildungsfreistellung soll aber unter Berücksichtigung betrieblicher oder dienstlicher Belange gewährt werden…. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten vom Land eine teilweise Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes. Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Eine Anmeldebestätigung der durchführenden Einrichtung ist beizufügen…. Die ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen. Eine im laufenden Zweijahreszeitraum nicht erfolgte Bildungsfreistellung kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden.“ Quelle: http://www.mbwjk.rlp.de/bildung/weiterbildung/bildungsfreistellung/erlaeuterungen-zur-bildungsfreistellung.html
StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
Derzeit können wir Arbeitnehmern aus Rheinland-Pfalz in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - England: Portsmouth
- Irland: Cork
- Malta: Sliema
- Mexiko: Cuernavaca
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Barcelona, Vejer/Cadiz
In Rheinland-Pfalz sind alle Kurse mit 30 Lektionen pro Woche anerkennungsfähig. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz hier runterladen (PDF) |
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Saarland (Hier klicken)
„Die Freistellung saarländischer Beschäftigter und Beamter für berufliche oder politische Weiterbildung beträgt 3 Tage pro Jahr mit Lohnfortzahlung unter der Bedingung, dass der Anspruchnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit mit einbringt. Arbeitsfreie Zeit können beispielsweise Urlaubstage, Überstunden oder ein Samstag sein. … Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Freistellung entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Ein Freistellungsanspruch besteht erst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit. Der Freistellungsanspruch kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden. Die Beschäftigten müssen dem Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 8 Wochen vor Beginn mitteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben.“
Da im Saarland erst seit neuestem Sprachkurse aus dem EU-Ausland als Bildungsurlaub anerkannt werden, verfügen wir derzeit nur über eine kurze Liste anerkannter Kurse für Saarländische Arbeitnehmer. Bei Bedarf klären wir gerne für Sie ab, ob unsere Partnerschule bereits einen Antrag gestellt hat. Derzeit können wir Arbeitnehmern aus dem Saarland in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): „Anerkannt werden können Veranstaltungen …deren tägliches Arbeitsprogramm ohne Pausen fünf Zeitstunden … nicht unterschreitet und nicht später als 13.00 Uhr beginnt...“ Quelle: http://www.saarland.de/14751.htm Informationspaket zum Bildungsurlaub in Saarland hier runterladen (PDF) |
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Sachsen-Anhalt (Hier klicken)
Arbeitnehmer müssen Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) spätestens 6 Wochen vor Abreise beim Arbeitgeber einreichen. Neben dem eigentlichen Antrag sind eine Anmeldebestätigungen die Anerkennung des Kurses zur Bildungsfreistellung einzureichen. Neuanträge auf Anerkennung eines Kurses sind spätestens 3 Monate vor Abreise durch den Veranstalter zu stellen. StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
Derzeit können wir Arbeitnehmern aus Sachsen-Anhalt in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - England: Portsmouth
- Cork: Irland
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Südafrika: Kapstadt
In Sachsen-Anhalt sind alle Kurse mit 30 Lektionen pro Woche + Eigenstudien anerkennungsfähig. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt hier runterladen (PDF) |
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Schleswig-Holstein (Hier klicken)
Arbeitnehmer müssen Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) spätestens 6 Wochen vor Abreise beim Arbeitgeber einreichen. Neben dem eigentlichen Antrag sind eine Buchungsbestätigung und die Anerkennung des Kurses zur Bildungsfreistellung einzureichen. StudyGlobal möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen für sinnvoll halten und Sie sich optimalerweise bereits zu diesem Zeitpunkt sowohl mit uns als auch Ihrem Arbeitgeber in Kontakt setzen sollten.
„(1) Der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit …(Bildungsurlaub) steht allen Beschäftigten einschließlich derer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, zu. Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als Arbeit-nehmerähnliche Personen anzusehen sind. Arbeitnehmerähnliche Personen … sind auch behinderte Menschen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. (2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie die Beamtinnen und Beamten nach § 1 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes und die Richterinnen und Richter im Sinne des Landesrichtergesetzes. Dienstherren im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes gelten als Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes. (3) Das Beschäftigungsverhältnis von Seeleuten hat im Sinne dieses Gesetzes seinen Schwerpunkt in Schleswig-Holstein, wenn sich 1. der Sitz der Reederei, der Partenreederei, der Korrespondentenreederei oder der Vertragsreederei in Schleswig-Holstein befindet oder 2. der Heimathafen des Schiffes in Schleswig-Holstein befindet und das Schiff die Bundesflagge führt.“
Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/MWV/DE/AusWeiterbildung/Weiterbildung/download/bfqg,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Während in den meisten oben genannten Bundesländern, die einmal ausgestellte Anerkennung für einen Kurs für zwei Jahre gültig ist, gestattet Schleswig Holstein lediglich ein Jahr zur Wiederholung der Kurse. Daher kann es sein, dass unten aufgeführte Kurse erst wieder beantragt werden müssen. In diesem Fall muss die Wiederholungsanerkennung von unserem Partner spätestens 7 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert dann für gewöhnlich 1 Woche. Bei Neuanträgen ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 Wochen zu beachten.
Derzeit können wir Arbeitnehmern aus Schleswig-Holstein in folgenden Destinationen Kurse im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten (Angaben ohne Gewähr – Stand Februar 2008 – Kursdetails auf Anfrage): - England: Portsmouth
- Irland: Cork
- Malta: Sliema
- Russland: St. Petersburg, Moskau
- Spanien: Barcelona, Vejer/Cadiz
In Schleswig Holstein sind alle Kurse mit 30 Lektionen (min. 55 Minuten pro Lektion) pro Woche anerkennungsfähig. Informationspaket zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein hier runterladen (PDF) |
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Kann ich einen Kurs aus einem anderen Bundesland in meinem Bundesland anerkennen lassen? (Hier klicken)
| Teilweise werden Anerkennungen von anderen Bundesländern auch in Ihrem Bundesland (siehe Hessen) bzw. von Ihrem Arbeitgeber anerkannt. Generell haben Kurse, die in einem anderen Bundesland anerkannt wurden, gute Chancen in anderen Bundeländern anerkannt zu werden. Bei Bedarf können wir mit unserer Partnerschule klären, ob sie bereit ist, einen Antrag zu stellen. Bitte bedenken Sie aber, dass die Antragstellung mehrere Wochen/Monate dauern kann. |
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Alternativen zum Bildungsurlaub in nicht teilnehmenden Bundesländern (Hier klicken)
Baden-Württemberg Aktion Bildungsinformation e. V. (ABI) Alte Poststraße 5 70173 Stuttgart Tel.: 07 11/29 93 35 Fax: 07 11/29 93 30 eMail: info@abi-ev.de Internet: http://www.abi-ev.de/ Bayern Bildungs- und Weiterbildungsberatung der Münchner Volkshochschule Gasteig, Kellerstraße 6 Eingang Rosenheimer Straße 5 81667 München Tel.: 0 89/480 06 111 eMail: bildungsberatung@mvhs.de Internet: www.mvhs.de/ |
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Weiterführende Informationen
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| Weitere Informationen und Antragsunterlagen der jeweiligen Bundesländer finden Sie im Anschluss: | | |
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Adressen der teilnehmenden Länder (Hier klicken)
Berlin Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Referat Berufliche Qualifizierung Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Tel: 030 / 9013 -7317, -7318, -8917 Fax: 030 / 9013 -8988 E-Mail: Bildungsurlaub@senias.berlin.de Internet: http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Abt. III, Referat 34 Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam Tel.: 0331 / 866-3842, -3845 Fax: 0331 / 866-3807 E-Mail: Karin.Boerner@MBJS.Brandenburg.de, Heidrun.Bannert@MBJS.Brandenburg.de Internet: www.mbjs.brandenburg.de
Bremen Der Senator für Bildung und Wissenschaft Referatsgruppe Weiterbildung und außerschulische Berufsbildung Herdentorsteinweg 7 28195 Bremen Tel.: 0421 / 361 - 6785, -4541 Fax: 0421 / 361 - 155 23 eMail: anke.warneke@bildung.bremen.de , uta.kreuser@bildung.bremen.de Internet: http://lernportal.bremen.de
Hamburg Behörde für Schule, Bildung und Sport Amt für Bildung Abteilung Weiterbildung Referat Bildungsurlaub Steinstr.7 20095 Hamburg Tel: 040 / 42 854 - 2151 Fax: 040 / 42 796 - 7080 eMail: bildungsurlaub@bbs.hamburg.de http://www.bildungsurlaub.kursportal.info:8080/buhh/prepareKurssuche.do
Hessen Hessisches Sozialministerium Referat III 5 Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerweiterbildung Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Tel.: 0611 / 817 - 3673 Fax: 0611 / 89084 - 906 eMail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de Internet: http://www.bildungsurlaub.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern z.H. Frau Angelika Henninger Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Tel. 0381 / 122 17 20 Fax: 0381 / 122 29 10 E-Mail: angelika.henninger@lagus.mv-regierung.de Internet: http://www.weiterbildung-mv.de
Niedersachsen Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. Verwaltungsstelle Marienstraße 9 - 11 30171 Hannover Tel.: 0511 / 36491 - 23 Fax: 0511 / 36491 - 40 Internet: http://www.nbeb.de
Nordrhein-Westfalen C@ll NRW - Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung 0180 3 100 118 (0,09 Euro/min.) (Servicezeiten: Mo- Fr. 8:00 bis 18:00 Uhr)
Rheinland-Pfalz Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Referat 1547 Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Tel.: 06131 / 16 - 2958 Fax: 06131 / 16 - 5466 eMail: weiterbildung@mbwjk.rlp.de Internet: http://www.mbwjk.rlp.de/bildung/weiterbildung/bildungsfreistellung.html
Saarland Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat D 4 Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Tel.: 0681 / 501-3806 oder 3805 Fax: 0681 / 501-3810 eMail: swbgweiterbildung@wirtschaft.saarland.de Internet: http://www.wirtschaft.saarland.de
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Berufsbildende Schulen Halberstädter Straße 39a 39112 Magdeburg Tel.: +49 391 627-3429 Fax: +49 391 627-3701 eMail: Bildungsfreistellung@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=bildungsfreistellung
Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Postanschrift: Postfach 7128, 24171 Kiel Dienstgebäude: Reventlouallee 2 – 4, 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988-4820 oder 0431 / 988-4821 eMail: helga.langbehn@wimi.landsh.de, ute.wiemann@wimi.landsh.de Internet: http://www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de |
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