Bildungsurlaub mit StudyGlobal Sprachreisen

Bildungsurlaub mit StudyGlobal Sprachreisen


Alles Infos zur Buchung einer Sprachreise als Bildungsurlaub


| Erläuterungen | Buchungsablauf | Länderregelungen | Weiterführende Informationen

Erläuterungen

 Kurzinfo
Bildungsurlaub ist für Angestellte vorgesehen, um sich an 5 Arbeitstagen pro Jahr unabhängig vom regulären Urlaub gegen Lohnfortzahlung freistellen zu lassen und firmenunabhängig fortzubilden. Bildungsurlaub aus 2 Jahren kann zu 10 Arbeitstagen zusammengefasst werden. Viele unserer Intensiv- oder Superintensivkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt oder zulassungsfähig und können als 1 oder 2 Wochenkurse gebucht werden. Bildungsurlaub muss normalerweise mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Da Bildungsurlaub dem Recht der Bundesländer unterliegt, gibt es länderspezifisch unterschiedliche Regelungen.
Einen genaueren Überblick bietetn die folgenden Textabschnitte.
 Executive Lounge, Bildungsurlaub
Die unten dargestellten Fragen können auch hier auch als PDF Dokument runtergeladen werden.
Was ist Bildungsurlaub? (Hier klicken)

Welchen Zweck verfolgt Bildungsurlaub? (hier klicken)

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? (hier klicken)

Kann ich Bildungsurlaub beantragen, wenn ich nicht aus einem der oben genannten Bundeländer komme? (hier klicken)

Welchen Umfang hat Bildungsurlaub?

Kann ich auch einen Kurs belegen, der länger als mein Anspruch auf Bildungsurlaub ist? (hier klicken)

Kann mein Arbeitgeber die Teilnahme an Bildungsurlaub ablehnen? (hier klicken)

Welche Kurse sind als Bildungsurlaub anerkannt? (hier klicken)

Kann ich meinen Bildungsurlaub steuerlich absetzen? (hier klicken)


Buchungsablauf

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Der nachfolgend beschriebene Ablauf trifft auf 80% der Buchungen zu. Sonderfälle sind in den jeweiligen Länderbeschreibungen dargestellt.

1. Suchen Sie sich einen Kurs Ihrer Wahl aus und klären Sie mit uns im Detail, ob und unter welchen Bedingungen dieser für Ihr Bundesland als Bildungsurlaub zugelassen ist bzw. welche sonstigen Möglichkeiten bestehen. Diese Bedingungen gehen teilwesise über die unten beschriebenen Definitionen der Länder hinaus.
Neuanträge für die Anerkennung eines Kurse müssen in der Regel mind. 3 Monate vor Abreisetermin gestellt werden.

2. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über Abgabefristen für einen Bildungsurlaubsantrag. Der Bildungsurlaub muss normalerweise mindestens 6 Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Klären Sie zusammen mit dem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt für einen Bildungsurlaub, so vermeiden Sie, dass die Freistellung wegen Engpässen abgelehnt / aufgeschoben wird.

3. Kursbuchung bei StudyGlobal. Geben Sie bei Ihrer Buchung bei StudyGlobal im Kommentarfeld des Buchungsformulares an, dass der von Ihnen gebuchte Kurs als Bildungsurlaub stattfinden soll.

WICHTIGER HINWEIS!
Bitte lassen Sie sich vor Buchung die Anerkennungsfähigkeit des entsprechenden Kurses als Bildungsurlaub von uns bestätigen, sollte die Teilnahme Ihrer Sprachreise hiervon abhängig sein.

4. Nach der erfolgreichen Buchung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung und Pro-forma-Rechnung auf die Sie eine Anzahlung leisten müssen.

5. Nach Eingang Ihrer Anzahlung senden wir Ihnen ein Anmeldebescheinigung und ein Anerkennungsschreiben des entsprechenden Kurses als Bildungsurlaub zu. Nun stellen Sie den Antrag auf Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber. Dem Antrag müssen Sie die Anmeldebescheinigung und den Nachweis über die Anerkennung beifügen. Der Antrag ist meist ein formloses Schreiben. In einigen Bundesländern ist allerdings ein Standardformular durch die Behörden vorgegegeben. Das Antragsformular bekommen Sie entsprechend beim zuständigen Amt (weitere Informationen siehe unten in den Länderbeschreibungen).

6. Nach Beendigung Ihres Sprachkurses bekommen Sie eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme, Kursinhalte und das erreichte Sprachniveau zur Vorlage beim Arbeitgeber.


Länderregelungen

 Wie ist der Bildungsurlaub in den jeweiligen Bundesländern geregelt und welche Destinationen der StudyGlobal Partner sind dort anerkannt?

Die im Folgenden aufgelisteten Kurse können sich auf Gruppen- oder Einzelunterricht und auf verschiedene Kursniveaus beziehen. Auf Grund dieser Detailtiefe und der zeitlich begrenzten Zulassung der Kurse, geben wir an dieser Stelle keine detailierte Auflistung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns unter der von Deutschland aus kostenlosen Rufnummer 0800 999 22 02 oder per Email an info@studyglobal.de

Berlin (Hier klicken)

Brandenburg (Hier klicken)

Hamburg (Hier Klicken)

Hessen (hier klicken)

Mecklenburg-Vorpommern (Hier klicken)

Niedersachsen (Hier klicken)

Rheinland-Pfalz (Hier klicken)

Saarland (Hier klicken)

Sachsen-Anhalt (Hier klicken)

Schleswig-Holstein (Hier klicken)

Kann ich einen Kurs aus einem anderen Bundesland in meinem Bundesland anerkennen lassen? (Hier klicken)

Alternativen zum Bildungsurlaub in nicht teilnehmenden Bundesländern (Hier klicken)


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen der jeweiligen Bundesländer finden Sie im Anschluss:
 
Adressen der teilnehmenden Länder (Hier klicken)

Stand: August 2008


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